Klimaanlage Lautstärke

Klimaanlagen Spezialist Elektro-Laumann zur „Klimaanlage Lautstärke“

Klimaanlage Lautstärke – was ist üblich und erlaubt?

Klimaanlagen in der Wohnung: Wo darf eine Klimaanlage installiert werden und wie laut darf sie sein?

Lärmschutz ist Gesundheitsschutz!

Die Installation einer Klimaanlage ist eine bedeutende Entscheidung für den Komfort in Ihrer Wohnung, besonders an heißen Sommertagen. Doch bei der Planung und Installation einer Klimaanlage müssen nicht nur technische Aspekte berücksichtigt werden, sondern auch gesetzliche Vorschriften und Normen, die die Positionierung und die Lautstärke betreffen.

1. Wo darf eine Klimaanlage installiert werden?

1.1 Auswahl des Installationsortes

Die Wahl des richtigen Installationsortes für eine Klimaanlage ist entscheidend, um eine effiziente Kühlung zu gewährleisten und gleichzeitig gesetzliche Vorschriften zu erfüllen. Dabei müssen mehrere Aspekte berücksichtigt werden:

Innenbereich: Im Innenbereich wird die Klimaanlage in der Regel an der Wand oder an der Decke montiert, je nach Modell. Wichtig ist, dass die Anlage so positioniert wird, dass die Luftzirkulation ungehindert stattfinden kann und keine Wärmequellen oder Kühlquellen den Betrieb der Klimaanlage beeinträchtigen.
Vermeidung von Wärmequellen: Die Klimaanlage sollte nicht direkt in der Nähe von Heizkörpern, Fenstern oder anderen Wärmequellen installiert werden, da dies die Effizienz der Anlage beeinträchtigen kann.
Zugänglichkeit für Wartung: Es muss ausreichend Platz für Wartungsarbeiten und Reparaturen vorhanden sein.
Luftzirkulation: Stellen Sie sicher, dass der Luftstrom nicht durch Möbel oder Vorhänge blockiert wird.

Außenbereich: Die Außeneinheit der Klimaanlage muss an einem geeigneten Ort im Außenbereich montiert werden. Der Standort muss so gewählt werden, dass Lärm und Vibrationen die Nachbarn nicht stören. Außerdem sollte der Standort so gewählt werden, dass keine Wärmeabgabe an benachbarte Wohnungen erfolgt, da dies zu einer Verminderung der Kühlleistung führen kann.
Belüftung und Abstand: Die Außeneinheit muss genügend Abstand zu Wänden oder anderen baulichen Elementen haben, um eine ausreichende Luftzirkulation zu gewährleisten. Ein Abstand von mindestens 30 cm zu Wänden oder Hindernissen ist üblich.

Schallschutz: Der Installationsort sollte so gewählt werden, dass Lärmemissionen minimiert werden, insbesondere in Mehrfamilienhäusern oder dicht besiedelten Wohngebieten.

1.2 Einhaltung von Normen und Vorschriften

Die Installation von Klimaanlagen unterliegt sowohl technischen Normen als auch lokalen Vorschriften, die den Einsatzort und die Installationsanforderungen betreffen.
DIN EN 378: Diese Norm bezieht sich auf Sicherheitsanforderungen für die Installation von Kälteanlagen, einschließlich Klimaanlagen, und legt fest, wie der Betrieb sicher durchgeführt werden muss.
Bauordnung: Es gibt spezielle Vorschriften, die regeln, in welchem Umfang und an welchem Ort Klimaanlagen installiert werden dürfen, insbesondere in Mehrfamilienhäusern. Hierbei geht es auch um die Einhaltung der optischen Gestaltung von Gebäuden.
Genehmigungen: In einigen Fällen, vor allem in geschützten Bereichen oder historischen Gebäuden, kann eine Baugenehmigung erforderlich sein.

2. Wie laut darf eine Klimaanlage sein?

Ein wichtiger Faktor bei der Installation einer Klimaanlage ist der Lärmpegel. Da Klimaanlagen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich Geräusche erzeugen, müssen bestimmte Lärmschutzvorschriften beachtet werden, um Lärmbelästigungen zu vermeiden.

2.1 Lautstärkegrenzen für Klimaanlagen

Die zulässige Lautstärke von Klimaanlagen wird durch verschiedene Vorschriften und Normen geregelt. Diese betreffen insbesondere die außenliegenden Geräte (Außeneinheit), da diese oft den größten Lärm erzeugen.

Innenbereich: Im Innenbereich sollten Klimaanlagen möglichst leise betrieben werden. Ein üblicher Wert für die Lautstärke von Inneneinheiten liegt bei 35–45 dB(A), was in etwa der Lautstärke eines normalen Gesprächs entspricht.

Außenbereich: Die Außeneinheit kann aufgrund des Ventilators und des Kompressors deutlich lauter sein. In Wohngebieten gelten in der Regel folgende Werte für den maximalen Lärmpegel der Außeneinheit:
Bei Tagbetrieb (6:00 bis 22:00 Uhr) sollte der Lärmpegel der Außeneinheit maximal 50–55 dB(A) betragen.
Bei Nachtbetrieb (22:00 bis 6:00 Uhr) sollte der Lärmpegel der Außeneinheit maximal 40–45 dB(A) betragen.
Besondere Regelungen: In bestimmten ruhigen Wohngebieten oder in der Nähe von Krankenhäusern oder Schulen können strengere Vorschriften gelten.

2.2 Vorschriften und Normen zu Lärmemissionen

DIN EN 12102: Diese Norm legt die Lärmemissionen von Klimaanlagen fest und definiert die zulässigen Grenzwerte.
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm): Diese Verordnung regelt die zulässigen Lärmpegel für verschiedene Geräuschquellen in Wohngebieten und bietet eine Grundlage für die Messung und Beurteilung von Lärm durch Klimaanlagen.

3. Fazit: Effiziente und gesetzeskonforme Installation von Klimaanlagen

Die Installation einer Klimaanlage ist eine sinnvolle Investition für den Wohnkomfort, doch es ist wichtig, die richtige Position für die Geräte zu wählen und die Lärmschutzvorschriften zu berücksichtigen. Achten Sie bei der Auswahl des Installationsorts sowohl im Innen- als auch im Außenbereich darauf, dass die Luftzirkulation nicht behindert wird und Lärmemissionen minimiert werden.
Indem Sie die DIN EN 378 und die TA Lärm sowie lokale Bau- und Genehmigungsvorschriften beachten, können Sie sicherstellen, dass Ihre Klimaanlage effizient arbeitet und gleichzeitig keine Probleme mit den Nachbarn oder den Behörden verursacht.

Für eine fachgerechte Beratung und Installation Ihrer Klimaanlage steht Ihnen die Elektro-Lauxmann GmbH gerne zur Verfügung. Wir garantieren, dass Ihre Klimaanlage sowohl technisch einwandfrei als auch gesetzeskonform installiert wird.