Wallbox in Tiefgarage


Tipps und Wissenswertes rund um Wallboxen in Tiefgaragen


Sind Ladestationen in Tiefgaragen erlaubt?

Das Laden von E-Autos in Tiefgaragen ist grundsätzlich erlaubt – denn das Laden eines Elektroautos ist nicht gefährlich.
Deshalb spricht auch nichts dagegen, sein Auto in der Tiefgarage aufzuladen.

Kann ein Mieter Wallbox verlangen?

Seit dem 01. Dezember 2020 haben Mieter und Wohnungseigentümer einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Zustimmung zum Einbau einer E-Ladestation.
Der Vermieter kann aber die Installation der Ladestation jedoch aufgrund besonderer Umstände verbieten. Beispielsweise, wenn Gebäude unter Denkmalschutz stehen.

Wer zahlt Wallbox? Mieter oder Vermieter?

Dieses ist rechtlich nicht festgelegt. So kann sich z. B. ein Vermieter an den Kosten für die Installation beteiligen, wenn er die Ladevorrichtung als Wertsteigerung für das Mietobjekt betrachtet. Genauso gut aber kann er die Mieter die Kosten alleine tragen lassen.

Brandschutzbestimmungen bei Ladestationen?

Es gelten keine besonderen Brandschutzvorschriften beim Laden von Elektrofahrzeugen. Doch macht es Sinn beim Laden eines Elektroautos an einer Wallbox innerhalb eines Gebäudes einiges zu beachten: So z. B.:

  • die Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes;
  • eine ausreichende Be- und Entlüftung der Ladeplätze;
  • das bereitstellen geeigneter Feuerlöscher (CO2) in der Nähe der Ladeplätze;
  • Einbau eines Überspannungsschutz und einer Brandmeldeanlage;
  • Kennzeichnung der Ladeplätze.

Am Besten, Sie vereinbaren ein Gespräch mit einem Spezialisten für Elektromobilität, wie z. B. mit Elektro-Lauxmann in Stuttgart.